---◊ Schiedsrichter
Für Zuschauer bei
Spielen auf der Sportanlage von IF Tönning gelten ab sofort folgende
Richtlinien:
Seid fair zum 23. Mann/Frau, denn ohne Schiedsrichter geht es nicht!
Wer den Schiedsrichter
beschimpft, beleidigt oder belästigt, kann von Vorstandsmitgliedern oder
eingesetzten Platzordnern unser Sportanlage verwiesen und mit einer
Platzsperre belegt werden.
Auszug aus der Satzung des Kreisfußballverbandes Nordfriesland:
§37 -
Platzdisziplin
1. Die Vereine
sind für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf ihren Plätzen
verantwortlich. An allgemein sichtbarer Stelle ist auf dem Platz durch
ein Schild darauf hinzuweisen, dass Belästigungen des Schiedsrichters
und der Spieler verboten sind und dass Zuwiderhandelnde vom Platz
gewiesen werden. Die Vereine sind verpflichtet, für ausreichenden Schutz
des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten und des Gegners
vor, während und nach dem Spiel zu sorgen.
2. Für
Ausschreitungen, die durch unsportliches Verhalten der Zuschauer
infolge ungenügender Aufsicht und Platzordnung eintreten, haftet der
Platzverein. Werden die Ausschreitungen ersichtlich von Zuschauern des
Gastvereins verursacht, kann dieser zur Mithaftung herangezogen
werden. Bei schweren Verstößen gegen die Platzdisziplin kann der für
den ansetzenden Ausschuss zuständige Vorstand eine vorläufige
Platzsperre
verfügen. Diese erlischt
durch das rechtskräftige Urteil.
3. Vereine sind
verpflichtet, Personen, denen durch Beschluss eines Verbandsorgans der
Zutritt zu geschlossenen Plätzen verboten ist, vom Platz zu weisen.
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