---◊ Schiedsrichter

Für Zuschauer bei Spielen auf der Sportanlage von IF Tönning gelten ab sofort folgende Richtlinien:
 

Seid fair zum 23. Mann/Frau, denn ohne Schiedsrichter geht es nicht!

Wer den Schiedsrichter beschimpft, beleidigt oder belästigt, kann von Vorstandsmitgliedern oder eingesetzten Platzordnern unser Sportanlage verwiesen und mit einer Platzsperre belegt werden.
 

Auszug aus der Satzung des Kreisfußballverbandes Nordfriesland:

§37 - Platzdisziplin
1. Die Vereine sind für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf ihren Plätzen verantwortlich. An allgemein sichtbarer Stelle ist auf dem Platz durch ein Schild darauf hinzuweisen, dass Belästigungen des Schiedsrichters und der Spieler verboten sind und dass Zuwiderhandelnde vom Platz gewiesen werden. Die Vereine sind verpflichtet, für ausreichenden Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten und des Gegners vor, während und nach dem Spiel zu sorgen.
 
2. Für Ausschreitungen, die durch unsportliches Verhalten der Zuschauer infolge ungenügender Aufsicht und Platzordnung eintreten, haftet der Platzverein. Werden die Ausschreitungen ersichtlich von Zuschauern des Gastvereins verursacht, kann dieser zur Mithaftung herangezogen werden. Bei schweren Verstößen gegen die Platzdisziplin kann der für den ansetzenden Ausschuss zuständige Vorstand eine vorläufige Platzsperre
verfügen. Diese erlischt durch das rechtskräftige Urteil.
 
3. Vereine sind verpflichtet, Personen, denen durch Beschluss eines Verbandsorgans der Zutritt zu geschlossenen Plätzen verboten ist, vom Platz zu weisen.

 

 
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